ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

der

T-I-G-A Vertriebs GmbH
Grünhüblgasse 1
8750 Judenburg

Zum Download der AGB hier.

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für alle Vertragsabschlüsse zwischen der T-I-G-A Vertriebs GmbH (im Folgenden kurz „T-I-G-A“) und Unternehmern (im Folgenden kurz Kunden) hinsichtlich der Waren von T-I-G-A in der jeweils geltenden Fassung, die im Geschäftslokal aufliegt oder auf der Website www.t-i-g-a.at ist. 

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Die AGB gelten auch für künftige Geschäfte, ohne dass T-I-G-A nochmals auf sie hinweisen muss. Andere Bedingungen haben keine Gültigkeit und wird diesen somit ausdrücklich widersprochen. Abweichenden, entgegenstehenden, früheren, einschränkenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen und Regelungen des Vertragspartners muss T-I-G-A ausdrücklich und schriftlich zustimmen, damit diese im Einzelfall Vertragsbestandteil werden. Insbesondere gelten Vertragserfüllungshandlungen seitens T-I-G-A nicht als Zustimmung zu etwaigen von gegenständlichen AGB abweichenden Bedingungen. Die AGB haben auch für Folgeaufträge Gültigkeit, und zwar auch dann, wenn diese nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden.

2. Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss

Gegenstand des Vertrages sind der Verkauf von Schmierstoffen, Reinigern, Klebstoffen, sowie sonstiger Waren. 

Alle Angebote und Preisangaben, die auf der Website oder im Zuge des physischen Verkaufs zu finden sind, sind unverbindlich und als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, selbst ein rechtlich verbindliches Angebot zu legen. Das Angebot zum Vertragsabschluss ist stets vom Kunden zu erklären.

Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache. 

3. Preise 

Alle von T-I-G-A genannten Preise, auch auf der Website, sind exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Alle genannten Preise sind in EURO zu verstehen, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist.

T-I-G-A ist zu Preisanpassungen berechtigt, sollten sich während der Vertragslaufzeit für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Fremdarbeiten, Finanzierung, etc. nach oben oder nach unten verändern. Die von T-I-G-A angebotenen Preise sind stets variabel. Die Erhöhung oder Verringerung des Warenkaufpreises orientiert sich an der Veränderung des Großhandelspreisindex sowie Tariflohnindex. Ausgangsbasis ist stets der bei Vertragsabschluss für diesen Monat veröffentlichte Indexwert.. 

Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Kunde zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises.

Rabatt- und Gutscheincodes können nicht nachträglich auf Bestellungen angerechnet werden.

4. Zahlungsmodalitäten

Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig.

Als Zahlungsart gilt Kauf auf Rechnung als vereinbart.

Als Zahlungsziel gelten 14 Tage als vereinbart. Innerhalb der Skontofrist von 8 Tagen ist der Kunde zum Skontoabzug in Höhe von 2 % des geschuldeten Entgelts berechtigt.

Bei Zahlungsverzug ist T-I-G-A berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. zu verrechnen; hierdurch werden darüberhinausgehende Ansprüche (insbesondere der Ersatz von Betreibungskosten) nicht berührt. Der Kunde haftet – auch im Falle des unverschuldeten Zahlungsverzuges – für T-I-G-A entstehende Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren und angemessen sind. 

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist (bei Teilrechnungen mit auch nur einer Rechnung) verfallen gewährte Vergütungen (Nachlässe, Rabatte, Abschläge, Skonti u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.

5. Lieferung, Überlassung

Wird die Lieferung der Waren vereinbart, so erfolgt die Lieferung, sofern nichts anderes vereinbart ist, an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. 

T-I-G-A haftet nicht für inkorrekte Angaben von Daten jeglicher Art im Zuge der Vereinbarung der Lieferung, wie insbesondere falsche Lieferadressen und dadurch verursachte Verspätungen oder Schäden. Sendet das Transportunternehmen die Ware an T-I-G-A zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Das gilt nicht, wenn die mangelnde Zustellung auf Umstände zurückzuführen ist, die der Kunde nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme verhindert war, es sei denn die Leistung wurde durch T-I-G-A angemessene Zeit zuvor angekündigt. 

Alle Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich soweit nicht ausnahmsweise ein Liefertermin schriftlich zugesagt wurde. 

Bei Lieferverzögerungen auf Grund höherer Gewalt, wie beispielsweise Naturkatastrophen oder Streiks bei den Zustellern oder auf Grund sonstiger, von T-I-G-A nicht zu vertretender Umstände (darunter sind auch behördliche Maßnahmen im Rahmen einer Epidemie/Pandemie oder Kriege zu verstehen), ist T-I-G-A berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. 

Lieferungen ins europäische Ausland sind möglich, jedoch hat der Käufer dabei - insbesondere bei Lieferungen in ein Nicht-EWR-Land - alle Im- und Exportspesen inklusive allfälliger Zölle, Gebühren und Abgaben zu tragen. Diese sind nicht im Warenkaufpreis enthalten. 

Verweigert der Kunde die Annahme, so ist T-I-G-A von allen weiteren Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten sowie vom Vertrag zurückzutreten.

Im Fall der Verzögerung der Leistung durch T-I-G-A ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, zur Vertragserfüllung eine angemessene Nachfrist zu setzen und für den Fall, dass innerhalb dieser Frist immer noch nicht geleistet wird, mit gesonderter Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfrist muss schriftlich gesetzt werden und ausdrücklich als solche bezeichnet sein. 

6. Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht

Die vertragsgegenständlichen Waren bleiben bis zu deren vollständigen Bezahlung im Eigentum von T-I-G-A. 

Ein Zurückbehaltungsrecht kann seitens des Kunden nur ausgeübt werden, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

T-I-G-A behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung nicht zulässig.

7. Gewährleistung und Haftungsausschluss

T-I-G-A leistet keine Gewähr dafür, dass die auf der Website veröffentlichten Fotos ident sind mit den gelieferten Waren. Des Weiteren leistet T-I-G-A keine Gewähr, dass die geschuldete Leistung mit deren Mustern, Proben und Beschreibungen übereinstimmt.

Wird die Zustellung der Waren vereinbart und werden diese beim Transport beschädigt, so trifft den Kunden die Obliegenheit dies umgehend – spätestens innerhalb von drei Tagen ab Warenübernahme – schriftlich beim Zusteller zu reklamieren und unverzüglich Kontakt mit T-I-G-A aufzunehmen. Auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hat die mangelnde Meldung keine Auswirkung. 

Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern T-I-G-A nicht krass grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Davon unberührt bleiben Schäden an Personen. 

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt eines Geschäftsmannes auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen sieben Tagen ab Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Irrtumsanfechtungsansprüchen ausgeschlossen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt in allen Fällen sechs Monate. Eine daran anschließende Verjährungsfrist gibt es nicht. § 924 ABGB wird ausgeschlossen, dh der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war.

Der Kunde verzichtet auf sein Recht zur Vertragsanfechtung wegen laesio enormis (§ 351 UGB).

Der Kunde verzichtet überdies auf sein Recht zur Vertragsanfechtung wegen Irrtums im Sinne des § 871 ff ABGB.

Regressforderungen auf Grundlage des PHG (Produkthaftungsgesetz) gegen T-I-G-A sind ausgeschlossen. Kunden verzichten auf sämtliche ihnen auf Grundlage des § 12 PHG zukommenden Rechte gegen T-I-G-A. Im Falle der Weitergabe von Produkten durch den Kunden ist dieser verpflichtet, diesen Verzicht vollinhaltlich an seine Abnehmer zu überbinden, und zwar einschließlich dieser Einbindungsverpflichtung als Verpflichtung aller weiteren Abnehmer. Diese Einbindungsverpflichtung besteht auch dann, wenn der Kunde oder ein weiterer Abnehmer der Produkte von T-I-G-A zur Herstellung anderer Produkte verwendet und diese anderen Produkte in den Verkehr bringt. 

8. Datenschutz

Bestimmungen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung enthalten.

T-I-G-A macht darauf aufmerksam, dass Daten des Kunden auf Grund berechtigter Interessen für Werbezwecke verarbeitet werden können (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO). Der Kunde kann dieser Form der Datenverarbeitung jederzeit widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO).

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die im Vertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von T-I-G-A automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Anschrift bekannt zu geben, solange der Vertrag nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen und Lieferungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

9. Erfüllungsort, Vertragssprache, Rechtswahl und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz von T-I-G-A.

Vertragssprache ist Deutsch.

Zu Grunde gelegt und vereinbart wird die österreichische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz von T-I-G-A sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

Auf diesen Vertrag ist ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar.

10. Schlussbestimmungen

Sämtliche rechtsgeschäftlichen Erklärungen, Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, usw. in Bezug auf diesen Vertrag und die damit zusammenhängenden Geschäfte bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das Abgehen von der Einhaltung der Formvorschriften bedarf ebenfalls der Schriftform. 

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sind oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.